AGBs – Stand Januar 2011

  1. Geltungsbereich

    Vertragsschluß Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  2. Gegenstand Studiomiete
    1. Die Anmietung bezieht sich ausschließlich auf das Mietstudio, dabei entsteht kein Verhältnis der Untermiete.

    2. Die Anmietung bezieht ausschließlich auf das vereinbarte technische Equipment.

    3. Das Hausrecht verbleibt jederzeit beim Mietstudio Rhein-Main.

    4. Die Mietzeit beginnt mit der Schlüsselübergabe an den Mieter.

    5. Die Mietzeit endet mit der Abnahme des Studios durch MRM, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit; eine nachträgliche Verkürzung der Mietzeit ist mithin nicht möglich.

  3. Gegenstand Equipment Miete
    1. Die Mietzeit beginnt zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Lagers, spätestens aber von dem im Mietvertrag vergesehen Zeitpunkt an.

    2. Die Mietzeit endet mit der Abnahme des Studios durch MRM, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit; eine nachträgliche Verkürzung der Mietzeit ist mihin nicht möglich.

    3. Das Mietstudio Rhein-Main bleibt der uneingeschränkte Eigentümer aller Mietgeräte.

    4. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe ist nicht gestattet.

  4. Mietzeit
    1. Die Anmietung ausschließlich auf das vereinbarte technische Equipment.

    2. Das Hausrecht verbleibt jederzeit beim Mietstudio Rhein-Main.

  5. Zahlung
    1. Die Bezahlung erfolgt bei Anmietung in bar bei Erstmietern.
      Bestandskunden bezahlen per Rechnung sofort nach Erhalt, ohne Abzug.

    2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

    3. Wenn festbestellte Mietgeräte nicht abgeholt werden, ohne daß rechtzeitig eine Stornierung mit uns vereinbart wurde, wird die Hälfte einer Tagesmiete in Rechnung gestellt.

  6. Haftung
    1. Der Kunde bestätigt durch die Unterschrift die Entgegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte. Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, sie sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Mietgeräte entstehen, haftet Mietstudio Rhein Main in keinem Fall.

  7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, die Stadt Mainz. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.